Bleiben Sie über die neuesten Vorschriften und Steueränderungen für Ihre internationalen Sendungen auf dem Laufenden. Länderspezifische Compliance-Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen zum internationalen Versand finden Sie hierAb dem 1. Januar 2025 schreibt ein neues deutsches Postgesetz vor, dass Pakete mit einem Gewicht zwischen 10 und 20 kg sowie Pakete mit einem Gewicht von mehr als 20 kg ein deutlich sichtbares Gewichtsklassensymbol z. B. auf dem Etikett aufweisen müssen.
Um diese Vorschrift zu erfüllen, werden die UPS Versandetiketten für Pakete nach Deutschland entsprechend aktualisiert.
Vorbereitung:
Die korrekte Angabe der Gewichtsklasse ist für eine vorschriftsmäßige Kennzeichnung unerlässlich. Es ist wichtig, dass Kunden bei der Übermittlung von Sendungsdetails an UPS genaue Gewichtsangaben machen.
Ab dem 12. November 2024 wird die U.S. Customs & Border Protection (CBP) neue Vorschriften strikt durchsetzen, die genaue Beschreibungen von Waren im Air Cargo Advanced Screening (ACAS) für Sendungen in die USA oder im Transit durch die USA verlangen.
Bei Sendungen mit vagen oder unvollständigen Beschreibungen kann es zu Verzögerungen am Herkunftsort kommen.
Es liegt in der Verantwortung des Versenders, in Versandsystemen und gedruckten Unterlagen (falls zutreffend) genaue Beschreibungen anzugeben. Die Beschreibungen müssen folgende Fragen klar beantworten:
Weitere Hinweise finden Sie im offiziellen Leitfaden von CBP zu Beschreibungen.
Hintergrundinformationen
Das neue rechnergestützte Versandsystem (New Computerised Transit System, NCTS) ist ein System zur Einreichung von herkömmlichen Versandanmeldungen bei Beförderungen auf dem Boden bzw. auf Straßen. Das NCTS sorgt dafür, dass „Waren unter Zollverschluss“ (Waren in Sendungen auf dem Weg durch Europa mit dem Status NOT CLEARED / NICHT FREIGEMACHT) leichter zwischen den Ländern der Europäischen Union (*) sowie Norwegen, Liechtenstein, Andorra, Island, San Marino, der Schweiz, der Republik Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und der Ukraine (im Folgenden „NCTS-Länder“) befördert werden können.
Das NCTS – Phase 5 – wird schrittweise eingeführt und bringt neue Datenanforderungen mit sich, die 6-stellige Codes für das harmonisierte System (HS) auf Ebene der Warengruppe umfassen.
Das NCTS 5 wird in zwei Phasen eingeführt: (1) ÜBERGANGSPHASE und (2) NACH DER ÜBERGANGSPHASE.
Einige Länder berichten über Verzögerungen bei der Einführung des HS-Codes, daher kann das Zieldatum je nach Land variieren.
Folgende Sendungen sind betroffen:
Referenzen:
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie einfach den richtigen Zolltarifcode für Ihr Produkt bestimmen können, sehen Sie sich dieses Video an und besuchen Sie anschließend die Website der Regierung.
Falls Sie weitere Orientierungshilfen zum korrekten Ausfüllen Ihrer Handelsrechnung wünschen, sehen Sie sich dieses Video an.
* Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Der CBAM ist ein Preisanpassungsinstrument, das eingeführt wurde, um den Preis für CO2-Emissionen zwischen EU-Inlandsprodukten und Importen anzugleichen. Es gilt für Einfuhren in die EU für bestimmte Waren basierend auf ihren CO2-Emissionen im Produktionsprozess außerhalb der EU. Ziel ist es, die Verlagerung von Kohlenstoffdioxidemissionen in Drittstaaten (Carbon Leakage) zu verhindern.
Seit dem 1. Oktober 2023 befinden wir uns in der Übergangsfrist, in der Importeure von CBAM-Waren vierteljährliche Berichte mit verschiedenen Informationen vorlegen müssen, z. B. Mengen, Herkunftsländer, Treibhausgasemissionen und (ggf.) den im Herkunftsland fälligen Kohlenstoffpreis.
Wenn Sie mehr über CBAM erfahren möchten, können Sie hier ein Factsheet mit weiteren Informationen über CBAM herunterladen und die offizielle CBAM-Seite der Europäischen Kommission besuchen.
Haftungsausschluss:
Nach der Verabschiedung der EU-Verordnungen (EU) 2023/956 (10.5.23) und (EU) 2023/1773 (17.8.23) ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Gemäß diesen Verordnungen hat UPS die Möglichkeit, Importeure mit Sitz in einem Mitgliedstaat von der CBAM-Meldepflicht zu befreien.
Hiermit teilt UPS seine Entscheidung mit, die in den Artikeln 33 und 35 der CBAM-Verordnung vorgesehenen CBAM-Meldepflichten nicht zu erfüllen, und zwar im Namen der Importeure, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind, für den UPS als indirekter Zollvertreter tätig ist.
Daher besteht für diese Importeure eine rechtliche Verpflichtung, einen Bericht ("CBAM-Bericht") mit Informationen über die während eines beliebigen Quartals in die EU eingeführten Waren vorzulegen, und zwar spätestens einen Monat nach Ende des entsprechenden Quartals. Dieser Bericht muss an das CBAM-Übergangsregister übermittelt werden.
Bitte wenden Sie sich an die für CBAM-Zwecke zuständige nationale Behörde des Mitgliedstaates, in dem Sie niedergelassen sind, um weitere Informationen über CBAM-bezogene Meldepflichten zu erhalten.
Relevante Informationen zu CBAM finden Sie auch auf der Website der Europäischen Kommission.
Wenn Sie in oder über die Länder der Europäischen Union (EU), Norwegens oder der Schweiz versenden, beachten Sie bitte, dass die EU ab dem 1. März 2023 (vorbehaltlich eines Zeitfensters für die Einführung) eine neue Version des Sicherheitsprogramms für den Zoll vor dem Eintreffen der Waren, Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2), eingeführt hat. Mehr über ICS2 erfahren Sie hier.
Bitte geben Sie folgende Informationen an, damit wir die Einhaltung der Vorschriften und ein schnelles und effizientes Abfertigungsverfahren gewährleisten können:
Falls Sie weitere Orientierungshilfen zum korrekten Ausfüllen Ihrer Handelsrechnung wünschen, sehen Sie sich dieses Video an.
Der Brexit hat den Versand in das Vereinigte Königreich komplizierter gemacht. Aber keine Sorge, wir stehen Ihnen zur Seite, egal ob Sie ein erfahrener Exporteur sind oder dies Ihr erster Versand ins Vereinigte Königreich ist. Ziehen Sie unseren Leitfaden zum Brexit zu Rate.
Erfahren Sie, was sich am 1. Juli 2021 ändert und wie sich dies auf Ihr Unternehmen auswirken kann, sofern Sie an Kunden in der EU exportieren. Wir haben keine Kontrolle über staatliche Vorschriften, einschließlich der EU-Mehrwertsteuerreform, und überwachen diese auch nicht. Wir stellen Informationen zur Verfügung, die Ihnen bei Ihrem Versand innerhalb der EU behilflich sein können; diese sollten weder als Rechts- noch als Steuerberatung aufgefasst werden.
Wenn Sie ein Verbraucher sind, der online Waren von außerhalb der EU kauft:
Laden Sie den Leitfaden zur EU-Mehrwertsteuerreform für EU-Verbraucher herunter
Wenn Sie ein Unternehmen sind, das Waren von außerhalb der EU einführt:
Laden Sie den Leitfaden zur EU-Mehrwertsteuerreform für Unternehmen in der EU herunter
Wenn Sie sich für eine EU-Import One Stop Shop (IOSS)-Nummer registriert haben, können wir diese in unseren UPS Versandsystemen speichern, sodass Sie diese Nummer nicht für jede Sendung angeben müssen. Füllen Sie dazu bitte die nachstehende Vollmachtsurkunde aus und senden Sie diese an uns zurück.
Laden Sie das Vollmachtsformular herunter, um Ihre IOSS-Nummer an UPS zur Speicherung zu übermitteln
Wenn Sie die Vollmachtsurkunde nicht an UPS übermitteln, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre IOSS-Nummer in Ihrem UPS Versandsystem für jede Sendung, die diese Kriterien erfüllt, eingegeben wird.
Um sich für Import One Stop Shop (IOSS) zu registrieren, müssen Sie eine Niederlassung in der EU haben. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie einen Vermittler beauftragen, der in Ihrem Namen die Umsatzsteuer für entsprechende EU-Importe über die IOSS-Plattform registriert und abrechnet.
UPS hat den Steuerberater PwC* beauftragt, um IOSS-Vermittlungs- und Compliance-Dienste für unsere Kunden anzubieten, die keine Niederlassung in der EU haben.
Entscheidet sich der UPS Kunde für eine Zusammenarbeit mit PwC, so umfasst das Angebot an IOSS-Vermittlungs- und Compliance-Dienstleistungen Folgendes:
Weitere Informationen zu den IOSS-Vermittlungs- und Compliance-Diensten finden Sie auf der PwC-Website.**
*PwC bezieht sich auf PwC Business Advisory Services bv. Die Erbringung der Dienstleistungen durch PwC unterliegt einem Kundenannahmeverfahren und erforderlichen unabhängigen Genehmigungen sowie Freigaben. Der Begriff „Kunde“ bezieht sich in diesem Text auf UPS-Kunden, die sich für eine Zusammenarbeit mit PwC entscheiden und das Kundenannahmeverfahren von PwC durchlaufen.
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